Hausordnung der Robinson-Grundschule Brieselang
Hausordnung der Robinson-Grundschule Brieselang gültig ab dem 15.01.2025
Gemeinsame Grundsätze
Diese Hausordnung gilt für alle SchülerInnen, MitarbeiterInnen und BesucherInnen der Robinson-Grundschule. Ein freundliches und respektvolles Miteinander von Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften schafft ein harmonisches Lernumfeld. Jeder trägt dazu bei, indem er Rücksicht nimmt und sich höflich verhält.
Regeln für den Schulalltag
1. Schulbeginn und Ende
Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Bereits ab 7:45 Uhr dürfen sich die SchülerInnen in ihre Klassenräume begeben, um sich in Ruhe auf den Schultag vorzubereiten. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zeitnah zu verlassen, es sei denn, es wurde eine Absprache mit den Lehrkräften getroffen.
Sollten SchülerInnen später Unterricht haben, erscheinen sie erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
2. Pausen
In den Pausen tanken wir neue Energie! Die Frühstückspause findet im Klassenzimmer von 8:45 bis 8:55 Uhr statt. In den großen Pausen (9:40 - 10:00 Uhr und 12:35 - 12:55 Uhr) geht es auf den Pausenhof, wo alle ausreichend frische Luft schnappen und sich bewegen können. Bereiche um die Fahrradständer und hinter dem Hortgebäude sind keine Pausenbereiche.
Für Ballspiele jeglicher Art werden nur Schaumstoffbälle genutzt. Diese werden von einer Lehrkraft ausgegeben und nach der Hofpause in die eigene Klasse zurückgebracht. Mit Basketbällen wird ausschließlich am Basketballkorb gespielt.
Das Zurückholen der Bälle durch die Kinder ist nicht gestattet.
Grundsätzlich nehmen wir beim Spielen Rücksicht aufeinander.
Bei schlechtem Wetter informieren wir über den Schulfunk, dass die SchülerInnen in den Klassenräumen bleiben. Die LehrerInnen der folgenden Stunde übernehmen dann die Aufsicht im Klassenraum.
3. Verspäteter Unterrichtsbeginn
Falls eine Lehrkraft nicht innerhalb von fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer ist, informieren die KlassensprecherInnen das Sekretariat.
4. Raumwechsel
Wenn der Unterrichtsraum gewechselt wird, nehmen die SchülerInnen ihre persönlichen Gegenstände mit. Es soll darauf geachtet werden, Wertgegenstände sicher aufzubewahren. Jeder Raum soll ordentlich und sauber hinterlassen werden. Die Klasse, die den Raum zuletzt verlässt, stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster und schaltet das Licht aus. Die Heizung ist bei Bedarf angemessen zu regulieren. Die Lehrkraft schließt den Raum ab, nachdem sie die Ordnung geprüft hat.
5. Verlassen des Schulgeländes
SchülerInnen der Klassen 1 bis 6 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit und Pausen aus Sicherheitsgründen nicht verlassen. In dringenden Fällen darf das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.
6. Sicherheit
Es ist wichtig, dass sich alle sicher fühlen! Gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Waffen, Spraydosen oder schädliche Substanzen dürfen nicht mitgebracht werden. Auch Spiele um Geld sind verboten.
7. Regeln bei Ausflügen
Auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes gelten die Sicherheitsregeln, über die die Kinder gesondert belehrt werden.
8. Elektronische Geräte
Handys, MP3-Player und ähnliche Geräte dürfen während der Schulzeit/ auf dem Schulgelände nicht genutzt werden. Auch Smartwatches müssen im Unterricht ausgeschaltet oder auf den Schulmodus eingestellt sein. Für den Verlust oder Beschädigungen dieser Geräte übernehmen wir keine Haftung.
9. Elektronische Tafeln
SchülerInnen dürfen die elektronischen Tafeln nur unter Aufsicht einer Lehrkraft benutzen.
10. Schuleigentum
Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir uns wohlfühlen. Daher behandeln wir Schulmaterialien, Möbel und das Schulgebäude sorgsam. Sollten Schulbücher oder Gegenstände durch die SchülerInnen beschädigt werden, müssen die Kosten durch die Erziehungsberechtigten getragen werden.
11. Schadensmeldungen
Jeder Schaden am Gebäude oder an den Einrichtungen ist sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeister zu melden.
Bei Diebstählen ist die Schulleitung zu informieren.
12. Entschuldigung bei Krankheit
Im Krankheitsfall erfolgt bis spätestens 7:00 Uhr eine Meldung per E-Mail beim Sekretariat und an die (stellvertretende) Klassenleitung. Im Anschluss an die Krankheit muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden.
13. Beurlaubung
Über eine Unterrichtsbefreiung bis zu drei Tagen kann die Klassenleitung entscheiden. Bei längeren Befreiungen muss ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Jegliche Anträge müssen mindestens 1 Woche im Voraus abgegeben werden.
14. Sportbefreiung
SchülerInnen, die vom Sportunterricht befreit sind, bleiben bei ihrer Klasse und erfüllen andere Aufgaben, sofern keine andere Vereinbarung mit der Fachlehrkraft getroffen wurde. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht nicht gestattet.
Sicherheitsbestimmungen
1. Alarm und Evakuierung
Im Falle eines Alarms verlassen alle SchülerInnen das Gebäude ruhig und geordnet nach den Anweisungen der Lehrkraft. Persönliche Gegenstände bleiben im Raum, um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.
2. Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher und Notausgänge dürfen nur im Ernstfall benutzt werden. Jede missbräuchliche Nutzung gefährdet die Sicherheit aller.
3. Fluchtwege
Fluchtwege müssen jederzeit frei bleiben. Blockierungen sind nicht erlaubt.
4. Verhalten im Gebäude
Aus Sicherheitsgründen ist das Rennen im Schulgebäude, insbesondere auf Treppen und Fluren, untersagt. Auch das Kippeln mit Stühlen ist verboten.
5. Fahrräder und Roller
Fahrräder, Roller und Inliner dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden. Auf dem Schulgelände sind Radfahren, Rollerfahren und Inlineskaten nicht erlaubt, außer im Rahmen des Unterrichts unter Aufsicht.
6. Werfen von Gegenständen
Um Unfälle zu vermeiden, ist das Werfen von Gegenständen im Schulgebäude und auf dem Schulhof untersagt.
7. Mensa
In der Mensa ist das Überlehnen über die Brüstung streng verboten.
Umgang mit Außenstehenden
1. Werbung und gewerbliche Aktivitäten
Werbung und kommerzielle Tätigkeiten auf dem Schulgelände sind nicht gestattet, es sei denn, sie wurden von der Schulleitung genehmigt.
2. Verbreitung von Materialien
Aushänge oder die Verteilung von Materialien durch schulfremde Personen sind nur mit Erlaubnis der Schulleitung möglich.
3. Hunde auf dem Schulgelände
Hunde dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte Unterrichtsaktivität.